Kieferorthopädie in Zeiten des Corona-Virus

Kieferorthopädie in Zeiten des Corona-Virus

Liebe Patienten,

die aktuelle Lage um die zu­nehmende Ver­breitung des neu­artigen Corona-Virus sollte niemanden unbe­kümmert lassen, diese Epidemie geht uns alle an und erfordert von uns allen ein wohl­über­legtes und verantwortungs­bewusstes Handeln. Die Politik gibt uns inzwischen dankens­werter­weise recht deut­liche Vorgaben, welche sich auf ein Ziel redu­zieren lassen: Die Aus­breitung des Virus so stark wie möglich redu­zieren durch Hygiene­maß­nahmen und die Beschrän­kung sozialer Kontakte.

Somit möchten auch wir einige Vorsichtsmaßnahmen treffen:

  1. Sollten Sie bzw. Ihr Kind derzeit Fieber haben, Kontakt zu einem Corona-Virus-Infizierten gehabt haben oder sich in den letzten 14 Tagen in einem besonderen Risiko­gebiet aufge­halten haben (z.B. Land­kreis Heinsberg und besonders betroffene Regionen im Ausland), möchten wir Sie bitten, vor dem Betreten der Praxis mit uns Rück­sprache zu nehmen.
  2. Am Eingang unserer Praxis halten wir Des­infektions­mittel für Sie bereit, welches wir Ihnen auf die Hände geben, ohne dass Sie die Flasche anfassen müssen.
  3. Zur weiteren Redu­zierung des Ansteckungs­risikos bitten wir, die Praxis mit so wenigen Personen wie nötig zu betreten. Bei älteren Kindern und Erwachsenen warten Begleit­personen nach Möglich­keit außer­halb der Praxis.

Die Empfehlungen der Bundes­zahnärzte­kammer zur aktuellen Epidemie mit dem neu­artigen Corona-Virus sehen folgende zwei Sonderfälle vor:

Behandlung von Patienten mit Symptomen

Die Behandlung von Patienten, die bereits Symptome einer akuten respiratorischen Erkrankung der unteren Atemwege (Husten, Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Atem­beschwerden und Luftnot, Müdigkeit, Appetit­losigkeit) zeigen, sollte auf die Zeit nach Ende der Erkrankung verschoben werden, sofern es sich nicht um Notfälle handelt.

Diese Patienten sind zur Sicherung der Diagnose an den Hausarzt bzw. den kassenärztlichen Notdienst unter Tel. 116117 zu verweisen. [...]

Unaufschiebbare zahnärztliche Behandlungen

Für unaufschieb­bare zahnärzt­liche Behandlungen von Patienten, die unter Verdacht stehen, an COVID 19 erkrankt zu sein, gilt es gemäß BioStoffV und GefStoffV weitere Vorsichts­maßnahmen zu treffen: [...]

Die für den zweiten Sonderfall geforderten speziellen Maßnahmen, z.B. die "räumliche oder organisa­torische Trennung der an COVID 19 erkrankten Patienten von den Patienten der Normal­sprech­stunde" können wir in unserer Praxis nicht gewähr­leisten. Aus diesem Grund müssen wir für die Behandlung dieser Patienten auf speziell dafür eingerichtete Einrichtungen verweisen. Wenn Sie betroffen sind oder sein könnten, rufen Sie bitte die 116-117 an (Telefon­nummer des ärztlichen Bereit­schafts­dienstes), wenn Sie sich nur allgemein informieren wollen, nutzen Sie z.B. die Seite des hessischen Sozial­ministeriums, außerdem steht Ihnen unter 0800-5554666 eine hessen­weite Hotline täglich von 8 bis 20 Uhr zur Verfügung.

In allen Zweifels­fällen bezüglich unserer Praxis rufen Sie uns bitte an unter unserer bekannten Telefon­nummer: 06434 - 4310

Da sich die Maßnahmen der Regierung derzeit in kurzen Abständen deut­lich verschärfen, müssen wir abwarten, was noch auf uns zukommen wird. Wir wünschen Ihnen, dass dieser Kelch (das Virus) an Ihnen vorbei­ziehen wird und wir unsere Praxis weiter geöffnet halten können, um Sie wie gewohnt weiter betreuen zu können. Passen Sie auf sich auf, auf Ihre Familie und die Menschen, die Ihnen wichtig sind. Damit dienen Sie auch der Allgemeinheit.